Die elektronische Patientenakte (ePA) ist für die gesetzlich Versicherten seit dem 29.04.2025 flächendeckend in der aktiven Erprobungsphase.
Bitte beachten Sie, dass bereits aktuell probeweise und zukünftig umfassend Laborergebnisse und Befunde bildgebender Diagnostik gemäß gesetzlicher Bestimmungen in die jeweilige elektronische Patientenakte eingestellt werden, sofern kein Widerspruch durch den Patienten vorliegt.
Weitere Informationen können Sie folgender Information der Kassenärztlichen Vereinigung entnehmen; bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Krankenkasse.
Das e-Rezept gilt seit dem 01.01.2024 für alle gesetzlich Versicherten.
Somit wird bundesweit in den meisten Fällen ein digitales Rezept ausgestellt. Das bedeutet, dass die Papierrezepte zumeist wegfallen werden. Für Privatversicherte bleibt es vorerst bei der papiergebundenen Variante. Weitere Ausnahmen siehe unten
Dadurch ändert sich der Ablauf für Wiederholungsrezepte bei gesetzlich Versicherten folgendermaßen:
Änderungen am Rezept sind dann nicht mehr möglich, daher ist es wichtig, dass Sie ggf. vorher nachfragen, wenn Unklarheiten bestehen.
Leider gibt es nichts ohne Ausnahmen!
Folgende Rezepte bleiben vorerst in Papierform bestehen und müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden: BTM Rezepte (starke Schmerzmittel auf gelbem Rezept), Hilfsmittel (z.B. Stechhilfen für Zuckermessungen, Schuheinlagen etc) und Privatrezepte (für privatversicherte Patienten).
Private Rezepte für gesetzlich versicherte Patienten ("grüne Rezepte") werden digital ausgestellt.
Wir hoffen, dass wir alle diese Änderung gut meistern werden! Auch wir wissen noch nicht, wie sich alles im Detail auswirken wird und werden es mit Geduld und einem Lächeln versuchen.